Ja, das hat Auswirkungen darauf, was man in der Natur unternehmen darf.
Fangen wir mit den Regeln an: Grundsätzlich darf man auf Wegen und Pfaden durch Wälder und an Stränden spazieren gehen, unabhängig davon, ob es sich um öffentliches oder privates Land handelt. An Privatstränden darf man gehen, sich aber nicht länger aufhalten. In Privatwäldern darf man von sechs Uhr morgens bis Sonnenuntergang auf den Wegen gehen. In Privatwäldern darf man sich nicht näher als 150 Meter an Gebäuden aufhalten. In Wäldern, die kleiner als fünf Hektar sind, können private Waldbesitzer der Öffentlichkeit den Zutritt verweigern. Wenn dies der Fall ist, muss dies am Waldeingang deutlich gekennzeichnet sein. In der Regel kann man am Waldeingang erkennen, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Wald handelt.
In öffentlichen Wäldern dürfen Sie rund um die Uhr abseits der Pfade zu Fuß unterwegs sein. Darüber hinaus sind die Beschilderungen zu beachten.
Tipp: Respektieren Sie stets die Privatsphäre anderer und betreten Sie kein Privatgrundstück. Sehen Sie es so, als wären Sie bei einem anderen Menschen zu Gast, wenn Sie dessen Wald betreten. Gehen Sie möglichst nur hindurch und vermeiden Sie längere Aufenthalte. Im Allgemeinen ist das Vorhandensein von Einrichtungen wie Tischen und Bänken sowie beschilderten Routen ein gutes Indiz dafür, ob der Besitzer wünscht, dass Sie sich auf seinem Grundstück aufhalten.